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WEG-Recht Vertiefung

Balkonkraftwerk in der WEG

Die WEG darf nicht mehr Nein sagen — aber es gibt Ausnahmen. Ihr Rechtsanspruch auf Steckersolargeräte seit dem Solarpaket I mit aktueller BGH-Rechtsprechung.

8+
Leitentscheidungen
§ 20
WEG
2024
Solarpaket I
800 W
Max. Leistung

Neue Rechtslage seit Oktober 2024

Mit dem Solarpaket I hat der Gesetzgeber am 17. Oktober 2024 einen neuen § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 WEG eingefügt. Seitdem kann jeder Wohnungseigentümer die Gestattung der Installation eines Steckersolargeräts verlangen — ein individueller, einklagbarer Rechtsanspruch.

Zuvor war die Rechtslage uneinheitlich: Gerichte wie das AG Konstanz (4 C 425/22) und das LG Frankfurt (13 S 54/23) lehnten eine Analogie zu den bestehenden Privilegierungen in § 20 Abs. 2 WEG ab. Die Gesetzesänderung schafft nun Klarheit.

Was sind Steckersolargeräte?

Nach dem VDE/FNN-Standard handelt es sich um Photovoltaikanlagen mit maximal 800 Watt Wechselrichterleistung, die über Schuko- oder Wieland-Steckdose direkt ins Hausnetz einspeisen. Der erzeugte Strom reduziert den Eigenverbrauch und senkt die Stromrechnung.

Voraussetzungen für die Installation

Beschlusspflicht — auch mit Rechtsanspruch

Der BGH hat in seiner Leitentscheidung V ZR 29/24 (18.07.2025) klargestellt: Auch bei privilegierten Maßnahmen nach § 20 Abs. 2 WEG ist ein vorheriger Gestattungsbeschluss zwingend erforderlich. Eigenmächtiger Einbau begründet einen Rückbauanspruch der Gemeinschaft.

Verweigert die Eigentümerversammlung den Beschluss, kann der Eigentümer eine Beschlussersetzungsklage (§ 44 Abs. 1 S. 2 WEG) erheben.

Anforderungen an den Beschluss

Ein wirksamer Gestattungsbeschluss muss hinreichend bestimmt sein. Das AG Wiesbaden (915 C 2171/23) hat sogenannte Blankett-Beschlüsse für unwirksam erklärt — pauschale Genehmigungen ohne Angaben zu Hersteller, Modell, Platzierung und Größe genügen nicht.

Das AG Wolfratshausen (1 C 577/23) zeigt dagegen, wie ein wirksamer Beschluss aussieht: Leistungsbegrenzung (max. 600 W), Fachbetrieb-Pflicht, VDE-Konformität, Versicherungspflicht, Foto-Dokumentation, keine Bohrungen.

Praxistipp

Beschlussvorlage vorbereiten: Formulieren Sie den Beschlussantrag so konkret wie möglich — mit Modultyp, Montageart, Farbgebung und technischen Auflagen. Blankett-Zustimmungen werden von Gerichten regelmäßig für unwirksam erklärt.

Grenzen und Ausnahmen

Optische Beeinträchtigung (§ 20 Abs. 4 WEG)

Der BGH (V ZR 29/24) hat klargestellt: Eine bauliche Veränderung setzt keinen Substanzeingriff voraus. Auch eine dauerhafte, wesentliche Veränderung des optischen Erscheinungsbilds genügt. Das AG Konstanz (4 C 425/22) sah ein schwarzes Solarmodul (168 x 100 cm) am Balkon als nicht hinnehmbare optische Beeinträchtigung.

Gemeinschaftsordnung mit Vereinbarungsrang

Das LG Berlin II (56 S 9/24) entschied: Enthält die Gemeinschaftsordnung eine Vereinbarung zur Aufrechterhaltung des äußeren Erscheinungsbilds, kann diese nicht durch Mehrheitsbeschluss geändert werden. Eine Änderung erfordert Allstimmigkeit (§ 10 WEG). Ein Grundlagenbeschluss zur Genehmigung von Balkonkraftwerken ist in diesem Fall nichtig.

Grundlegende Umgestaltung

Nach § 20 Abs. 4 WEG darf eine bauliche Veränderung nicht zu einer grundlegenden Umgestaltung der Wohnanlage oder einer unbilligen Benachteiligung einzelner Eigentümer führen. Bei einzelnen Balkonkraftwerken wird diese Grenze selten erreicht — anders kann es bei einer flächendeckenden Installation an einer denkmalgeschützten Fassade aussehen.

Für Eigentümergemeinschaften

Klimaschutz bei der Abwägung: Das AG Berlin-Schöneberg (770 C 26/23) urteilte, dass bei energetisch sinnvollen Maßnahmen wegen Art. 20a GG Zurückhaltung bei der Annahme einer unbilligen Benachteiligung geboten ist.

Wegweisende Rechtsprechung

Die wichtigsten Gerichtsentscheidungen zu Balkonkraftwerken im WEG-Recht.

BGH

V ZR 29/24

18.07.2025

§ 20 WEG

Leitentscheidung: Kein Substanzeingriff für bauliche Veränderung nötig. Beschlusszwang auch bei privilegierten Maßnahmen. Neue § 20 Abs. 2 Nr. 5 WEG-Privilegierung nicht rückwirkend als Einrede.

LG

56 S 9/24

18.06.2024

§§ 10, 20 WEG

Grundlagenbeschluss zur Genehmigung von Balkonkraftwerken ist nichtig, wenn die Gemeinschaftsordnung das äußere Erscheinungsbild per Vereinbarung schützt — Änderung nur allstimmig.

AG

1 C 577/23

26.04.2024

§ 20 WEG

Detaillierter Gestattungsbeschluss (max. 600 W, Fachbetrieb, VDE-Regeln, Versicherungspflicht, Foto-Dokumentation) ist wirksam. Verweis auf anerkannte Regeln der Technik genügt.

AG

915 C 2171/23

26.04.2024

§ 20 WEG

Blankett-Gestattungsbeschlüsse ohne Angaben zu Hersteller, Modell, Platzierung und Größe sind wegen mangelnder Bestimmtheit ungültig.

LG

13 S 54/23

06.11.2023

§ 20 WEG

Solaranlage am Balkongeländer ist bauliche Veränderung (kein Substanzeingriff nötig). Keine Analogie zu § 20 Abs. 2 WEG vor dem Solarpaket I. Rückbaubeschluss wirksam.

AG

770 C 26/23

20.12.2023

§§ 20, 21 WEG

Gestattungsbeschluss mit konkreten Auflagen (nur schwarze Module, plan montiert, max. 2 Module) ist wirksam. Art. 20a GG gebietet Zurückhaltung bei § 20 Abs. 4 WEG.

Ihr Fahrplan zum Balkonkraftwerk

Schritt 1: Vorbereiten

Wählen Sie ein konkretes Modul (max. 800 W Wechselrichterleistung). Dokumentieren Sie den geplanten Montageort mit Fotos. Prüfen Sie Ihre Gemeinschaftsordnung auf Vereinbarungen zum Erscheinungsbild.

Schritt 2: Beschlussantrag stellen

Formulieren Sie einen konkreten Beschlussantrag mit allen Details: Modultyp, Montageart, Farbe, Leistung, Fachbetrieb, VDE-Konformität, Versicherungsnachweis. Beantragen Sie die Aufnahme als TOP in der nächsten Eigentümerversammlung.

Schritt 3: Durchsetzung

Wird der Beschluss abgelehnt, haben Sie seit dem Solarpaket I einen Rechtsanspruch nach § 20 Abs. 2 Nr. 5 WEG. Setzen Sie der WEG eine angemessene Frist und erheben Sie notfalls eine Beschlussersetzungsklage (§ 44 Abs. 1 S. 2 WEG).

Häufig gestellte Fragen

Darf die WEG mein Balkonkraftwerk verbieten?
Seit Oktober 2024 haben Sie nach § 20 Abs. 2 Nr. 5 WEG einen individuellen Rechtsanspruch auf Gestattung eines Steckersolargeräts. Die WEG kann die Installation nicht pauschal ablehnen, muss aber über die konkrete Durchführung (Montageort, Optik, technische Auflagen) beschließen.
Brauche ich einen WEG-Beschluss für ein Balkonkraftwerk?
Ja. Auch mit dem privilegierten Anspruch aus § 20 Abs. 2 Nr. 5 WEG ist ein Gestattungsbeschluss der Eigentümerversammlung zwingend erforderlich. Der BGH hat in V ZR 29/24 bestätigt: Eigenmächtiger Einbau ohne Beschluss führt zum Rückbauanspruch.
Was gilt für Balkonkraftwerke, die vor Oktober 2024 installiert wurden?
Für vor dem Solarpaket I installierte Anlagen gilt das zum Zeitpunkt der Installation geltende Recht. Nach dem BGH (V ZR 29/24) kann die neue Privilegierung nicht rückwirkend als Einrede gegen einen Rückbauanspruch geltend gemacht werden.
Wie viel Watt darf ein Balkonkraftwerk haben?
Steckersolargeräte im Sinne des § 20 Abs. 2 Nr. 5 WEG dürfen maximal 800 Watt Wechselrichterleistung haben und werden über Schuko- oder Wieland-Steckdose ins Hausnetz eingespeist (VDE/FNN-Standard).
Kann die Gemeinschaftsordnung ein Balkonkraftwerk verhindern?
Ja, teilweise. Enthält die Gemeinschaftsordnung eine Vereinbarung zur Aufrechterhaltung des äußeren Erscheinungsbilds, kann diese nach dem LG Berlin II (56 S 9/24) nur allstimmig — nicht per Mehrheitsbeschluss — geändert werden.
Welche Kosten trägt der installierende Eigentümer?
Der bauwillige Eigentümer trägt alle Kosten selbst: Anschaffung, Installation durch Fachbetrieb, Wartung und eventuelle Versicherungserhöhungen. Die Gemeinschaft wird nicht belastet (§ 21 Abs. 1 WEG).

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